Kurz beantwortet
Häufige Fragen aus dem Gesundheitswesen.
Welche Betriebe im Gesundheitswesen betreuen Sie?
Wir betreuen Arztpraxen einschließlich Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften, Zahnarztpraxen, Physiotherapie und Pflegedienste.
Was umfasst die Branchenbuchhaltung?
Zur Branchenbuchhaltung gehören Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung, die Abbildung typischer Abrechnungswege, verständliche Auswertungen sowie Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Beraten Sie auch bei steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen?
Ja. Wir ordnen umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Heilbehandlungen und Pflegeleistungen ein, auch bei Mischbetrieben mit steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen.
Begleiten Sie eine Praxisgründung oder Praxisübernahme?
Wir begleiten Gründung, Praxisübernahme und Beteiligung in steuerlicher Hinsicht. Spezielle rechtliche oder weitergehende betriebswirtschaftliche Fragen stimmen Sie bitte mit entsprechend spezialisierten Beratern ab.
Übernehmen Sie auch die Lohnabrechnung?
Ja. Die Lohnabrechnung gehört zur Branchenbuchhaltung und wird auf die Abläufe in Praxis oder Pflegedienst abgestimmt.
Beraten Sie auch zum Vertragsarzt- oder Pflegerecht?
Nein. Wir beraten steuerlich. Bei rechtlichen Fragen arbeiten wir bei Bedarf mit Ihren Rechtsanwälten oder anderen spezialisierten Beratern zusammen.