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Gesundheitswesen

Ihre Praxis. Ihr Pflegedienst.
Unsere Zahlen.

Wer andere versorgt, soll sich nicht um die Steuer sorgen müssen. Wir betreuen Arzt- und Zahnarztpraxen, Physiotherapie und Pflegedienste mit Branchenbuchhaltung und steuerlicher Beratung, die die Besonderheiten Ihres Berufs kennt.

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Warum Branchenkenntnis zählt

Die Besonderheiten Ihres Berufs im Blick.

Im Gesundheitswesen gelten eigene steuerliche Regeln. Wir kennen sie aus der täglichen Arbeit. Thomas Fröschen ist seit 2020 Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven).

01 · Branchenbuchhaltung

Eine Buchhaltung, die zu Ihrem Betrieb passt.

  • Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung, abgestimmt auf Praxis- und Pflegealltag
  • Abbildung der Einnahmen aus Kassenabrechnung, Privatliquidation und Selbstzahlerleistungen
  • Abbildung der Abrechnung mit Pflege- und Krankenkassen und der Eigenanteile
  • Auswertungen, die Sie wirklich lesen, über das Mandantenportal
  • Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung

02 · Steuerliche Besonderheiten

Die Regeln Ihrer Branche, verständlich eingeordnet.

  • Umsatzsteuer bei Heilbehandlungen und Pflegeleistungen, auch bei Mischbetrieben mit steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen
  • Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, vor allem bei Gemeinschaftspraxen und mehreren Leistungsbereichen
  • Steuererklärungen für Praxis, Pflegedienst und Inhaber
  • Steuerliche Begleitung von Gründung, Praxisübernahme und Beteiligung
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt, auch bei Außenprüfungen

03 · Für wen wir da sind

Gesundheitsberufe, die wir begleiten.

01

Arztpraxen

Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften

02

Zahnarztpraxen

03

Physiotherapie

04

Pflegedienste

Was wir nicht leisten

Klare Zuständigkeiten schaffen Sicherheit.

Wir sind Steuerberater und beraten steuerlich. Spezielle betriebswirtschaftliche Beratung sowie rechtliche Fragen, etwa zum Vertragsarzt- oder Pflegerecht, gehören nicht zu unserem Angebot. Dafür stimmen wir uns bei Bedarf gern mit Ihren Rechtsanwälten oder spezialisierten Beratern ab.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen aus dem Gesundheitswesen.

Welche Betriebe im Gesundheitswesen betreuen Sie?

Wir betreuen Arztpraxen einschließlich Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften, Zahnarztpraxen, Physiotherapie und Pflegedienste.

Was umfasst die Branchenbuchhaltung?

Zur Branchenbuchhaltung gehören Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung, die Abbildung typischer Abrechnungswege, verständliche Auswertungen sowie Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Beraten Sie auch bei steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen?

Ja. Wir ordnen umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Heilbehandlungen und Pflegeleistungen ein, auch bei Mischbetrieben mit steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen.

Begleiten Sie eine Praxisgründung oder Praxisübernahme?

Wir begleiten Gründung, Praxisübernahme und Beteiligung in steuerlicher Hinsicht. Spezielle rechtliche oder weitergehende betriebswirtschaftliche Fragen stimmen Sie bitte mit entsprechend spezialisierten Beratern ab.

Übernehmen Sie auch die Lohnabrechnung?

Ja. Die Lohnabrechnung gehört zur Branchenbuchhaltung und wird auf die Abläufe in Praxis oder Pflegedienst abgestimmt.

Beraten Sie auch zum Vertragsarzt- oder Pflegerecht?

Nein. Wir beraten steuerlich. Bei rechtlichen Fragen arbeiten wir bei Bedarf mit Ihren Rechtsanwälten oder anderen spezialisierten Beratern zusammen.

Persönlich beginnen

Lassen Sie uns über Ihren Betrieb sprechen.

Ein erstes Gespräch klärt, wo wir Sie entlasten können. Wir rufen Sie zurück, oder Sie erreichen uns direkt unter 02401 9152-0.

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