Rechnungswesen

Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.

 

Unsere Leistungen

 

Finanzbuchhaltung

  • Laufende, rechtssichere EDV-gestützte Finanzbuchhaltung entsprechend der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB)
  • zahlreiche Möglicheiten zur Datenübernahme aus extrenen EDV-Systemen
  • Erstellung und elektronischer Versand der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Umfangreiche Auswertungen (BWA, Summen- und Saldenlisten uvm.)
  • Auf Wunsch: Mobile Reports
  • bei vorhandenen oder gemeinsam erstellten Planungen:
    Soll- Ist- Vergleich und Abweichungsanalyse
  • Möglichkeit zur Einrichtung von Kostenrechungen und Controlling-Systemen individuell auf Ihre Erfordernisse abgestimmt
  • Beratungen und regelmäßige Informationen durch ihren festen, persönlichen Ansprechpartner in unserer Kanzlei

 

Lohnbuchhaltung

  • Laufende, rechtssichere EDV-gestützte Lohnbuchhaltung
  • Erstellung und elektronischer Versand von Lohnsteueranmeldungen, Meldungen an die Sozialversicherungen, Lohnfortzahlungsanträgen, ELStam Meldungen und vielem mehr
  • unterschiedliche Möglicheiten zur Bereitstellung der Zahlungsdateien für Netto-Löhne und sonstige Zahlungen von Lohnbestandteilen an Sie oder direkt an Ihre Bank (selbstverständlich im aktuellen SEPA-Format
  • übersichtliche Lohnabrechungen in Papierform und/oder elektronischer Form
  • zahlreiche weitere Auswertungen
  • Beratungen und regelmäßige Informationen durch ihren festen, persönlichen Ansprechpartner in unserer Kanzlei

 

Jahresabschluss

  • Erstellung aller gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse sowohl nach Handels- wie auch nach Steuerrecht
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen und allen sonstigen benötigten Berichten über das betriebliche Rechungswesen
  • Durchführung und Bescheinigung der von vielen Banken geforderten Plausiblitätsprüfung gem. HFA 4/1996 wegen §18 KWG
  • Übernahme der elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an die Finanzbehörden und das Handelsregister (Bundesanzeiger)
  • betriebswirtschaftliche Auswertung und Analyse und selbstverständlich persönliche Besprechung Ihres Jahresabschlusses.

 

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+49 2401 9152-0

 

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Aktuelle Rundschreiben

 

März 2024 unter anderem zu:
Private Veräußerungsgeschäfte

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Im geschützten Mandantenbereich finden Sie ein neues Informationsschreiben zur Führung von Barkassen, eine Übersicht zum Mehrwertsteuer-Digitalpakt sowie weitere Merkblätter.

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