In dem obigen Rundschreiben finden Sie alle notwendigen Informationen über die gesetzlichen Hintergründe, die einzelnen Bewertungsverfahren und den zeitlichen Ablauf.
Kurz zusammengefasst hier noch einmal die wichtigsten Eckpunkte:
Um die Erklärungen selbst abgeben zu können, benötigen Sie ein Elster-Konto des Finanzamtes. Dieses kann unter Webseite www.elster.de beantragt werden. Wie bereits erwähnt kann frühestens ab 01.07.2022 mit der Eingabe der Daten begonnen werden.
Selbstverständlich sind wir auch was das Thema Grundsteuer betrifft gerne für Sie da und erstellen die entsprechenden Steuererklärungen für Sie.
Wir sind derzeit intensiv damit beschäftigt, eine entsprechende Software vorzubereiten, mit der die Daten ab ca. Ende Mai bereits erfasst werden können und unsere Mitarbeiter/-innen entsprechend zu schulen.
Das eingesetzte Programm bietet auch die Möglichkeit, Daten über ein gesichertes Portal einzugeben und weiterzuverarbeiten. Aufgrund des sehr knappen Zeitfensters zur Erstellung der Grundsteuererklärungen bevorzugen wir natürlich dieses Format sehr und würden uns freuen, wenn wir mit Ihnen über diesen Weg zusammenarbeiten werden. Bitte klicken Sie einfach auf den Link unten.
Evtl. Rückfragen können bei diesem Weg schnell geklärt und schließlich die Steuererklärung Ihrerseits mit digitaler Signatur unterschrieben werden.
Alternativ besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit die benötigten Unterlagen ganz normal in Papierform hereinzugeben.
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