Empfang organisieren
Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer.
Fröschen & Partner · Ihr digitaler Rechnungsprozess
Formate verstehen. Zuständigkeiten klären. Gemeinsam einen Ablauf finden, der zu Ihrem Unternehmen passt.
Rechnungsnummer RE-2026-001
Nettobetrag 100.00
Steuerbetrag 19.00
Bruttobetrag 119.00
Für Menschen verständlich.
Für Software verarbeitbar.
Der Unterschied steckt in den Daten
Eine einfache PDF ist eine digitale Ansicht. Die E-Rechnung enthält strukturierte Rechnungsdaten für die elektronische Weiterverarbeitung. Öffnen Sie die drei Beispiele.
Die Angaben stehen auf Papier. Für die digitale Verarbeitung müssen sie erfasst oder ausgelesen werden. Papier gehört zu den sonstigen Rechnungen.
Eine PDF ohne strukturierten Rechnungsdatensatz ist ebenfalls eine sonstige Rechnung. Die Übermittlung per E-Mail allein macht daraus keine E-Rechnung.
Die Daten folgen einer vorgegebenen Struktur. Üblich sind XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile. Ein Viewer macht reine XML-Rechnungen lesbar.
XRechnung ist ein strukturiertes XML-Format. ZUGFeRD verbindet in der üblichen hybriden Form eine PDF-Ansicht mit XML-Daten. Für die umsatzsteuerliche E-Rechnung sind Version und Profil entscheidend; bei ZUGFeRD ab 2.0.1 sind MINIMUM und BASIC-WL ausgenommen.
Vom Eingang bis zum Archiv
Ein möglicher gemeinsamer Prozess. Klicken Sie die einzelnen Stationen an – die genaue Aufgabenverteilung stimmen wir mit Ihnen ab.
Die Originaldatei kommt an einem vereinbarten Eingang an.
Eine zuständige Person und einen Empfangsweg festlegen.
Übergabe und Schnittstellen gemeinsam abstimmen.
Format und Inhalt werden geprüft: Passt die Rechnung zur Leistung?
Leistung, Betrag und Rechnungsaussteller abgleichen.
Steuerliche Fragen und Auffälligkeiten besprechen.
Eine verantwortliche Person gibt die Rechnung zur weiteren Bearbeitung frei.
Vertretung, Rückfragen und Zahlungsfreigabe organisieren.
Nachvollziehbare Abläufe und Übergabepunkte festlegen.
Beleg und Rechnungsdaten stehen für die Buchhaltung bereit.
Erforderliche Informationen ergänzen und Rückfragen beantworten.
Die Übernahme und buchhalterische Verarbeitung passend zum Mandat einrichten.
Der strukturierte Originalteil bleibt vollständig und unverändert verfügbar.
Ablage, Berechtigungen und Sicherung festlegen.
Aufbewahrung und Verfahrensdokumentation abstimmen.
Die Freigabe- und Zahlungsorganisation bleibt individuell. Das Schaubild zeigt einen möglichen Ablauf, keine automatische Portal-Funktion.
Die zeitliche Orientierung
Überblick für grundsätzlich erfasste Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Ausnahmen und besondere Verfahren sind gesondert zu prüfen.
Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer.
Die allgemeine Übergangsfrist endet 2026. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € besteht die umsatzabhängige Übergangsregelung bis Ende 2027.
Für erfasste inländische B2B-Umsätze wird der Versand als E-Rechnung grundsätzlich verbindlich.
Ausnahmen bestehen unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise, Rechnungen von Kleinunternehmern sowie bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG. Private Endverbraucher und grenzüberschreitende Umsätze fallen nicht unter diese inländische B2B-Regelung. Für bestimmte EDI-Verfahren gilt eine eigene Übergangsregelung bis Ende 2027. Bei sonstigen elektronischen Rechnungen, etwa einfachen PDFs, ist während der Übergangszeit grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers erforderlich. Öffentliche Auftraggeber können eigene Vorgaben haben.
Drei Fragen. Ihr nächster Schritt.
Erhalten Sie eine kurze Aufgabenliste für Ihren Einstieg. Ihre Antworten bleiben im Browser und werden nicht gespeichert oder an uns übermittelt.
Der Wegweiser betrachtet Ihre Abläufe. Welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, klären wir im persönlichen Gespräch.
Gemeinsam mit Fröschen & Partner
Wir besprechen mit Ihnen den Eingang, die Übergabe und die Verarbeitung Ihrer Rechnungen. Welche Funktionen und Übertragungswege über ADDISON Direkt für Ihr Mandat eingesetzt werden, stimmen wir individuell ab.
Kurz beantwortet
Eine einfache PDF ohne strukturierten Datenteil ist keine E-Rechnung. Prüfen Sie, ob Ihr Programm ein geeignetes E-Rechnungsformat ausgeben kann.
Prüfen Sie zuerst die Funktionen Ihres vorhandenen Programms. Klären Sie mit dem Anbieter das unterstützte Format, die Übertragung und den Umgang mit eingehenden Dateien. Gemeinsam stimmen wir den Anschluss an die Buchhaltung ab.
Umsatzsteuerlich grundsätzlich acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Ausstellungsjahres. Andere Vorschriften oder steuerliche Verfahren können eine längere Aufbewahrung erfordern. Der strukturierte Originalteil muss erhalten bleiben; ein Ausdruck allein genügt dafür nicht.
XML-Dateien verwerfen, nur Ausdrucke ablegen, Rechnungen ungeprüft freigeben oder unklare Zuständigkeiten schaffen. Vereinbaren Sie einen nachvollziehbaren Ablauf einschließlich Vertretung und Datensicherung.
Diese Seite bietet Erläuterungen und einen Wegweiser, keinen Datei- oder Rechnungsvalidator. Für eine konkrete Rechnung vereinbaren Sie mit uns den passenden Übermittlungsweg über den Mandantenbereich ↗.
Für öffentliche Auftraggeber gelten ergänzende Vorgaben, etwa zum Rechnungseingang und zur Leitweg-ID. Klären Sie die Anforderungen mit Ihrem Auftraggeber.
Grundlagen und weiterführende Informationen: