Bei freien Mitarbeitern ist die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung oft schwierig. Ein Online-Selbstcheck der Deutschen Rentenversicherung kann eine erste Tendenz geben.
Erste Orientierung in 10 bis 15 Minuten
Der Selbstcheck fragt unter anderem nach Arbeitszeit, Arbeitsausführung, Kundengewinnung und eingesetzten Arbeitsmitteln. Aus den Angaben wird unmittelbar eine unverbindliche Tendenz zum Erwerbsstatus abgeleitet.
Nach den Informationen im Rundschreiben werden dabei keine persönlichen Daten erfasst. Der Check ist deshalb als anonyme erste Orientierung angelegt.
Keine verbindliche Statusentscheidung
Das Ergebnis ersetzt keine rechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung. Für eine verbindliche Beurteilung müssen die vertraglichen Vereinbarungen und ihre tatsächliche Umsetzung vollständig betrachtet werden.
Vertrag und gelebte Zusammenarbeit müssen zusammenpassen. Einzelne Antworten oder eine bestimmte Vertragsbezeichnung entscheiden nicht allein über den Status.
Nicht für jeden Sachverhalt geeignet
Für Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und Fremdgeschäftsführer ist der Selbstcheck nach dem Rundschreiben nicht zur tendenziellen Einordnung gedacht.
Bei Zweifeln oder wirtschaftlich bedeutsamen Auftragsverhältnissen sollte der Sachverhalt geprüft werden, bevor sich eine fehlerhafte Einordnung über längere Zeit fortsetzt.
Was jetzt zu prüfen ist
Die nächsten Schritte im Überblick.
- Vertrag und tatsächliche Zusammenarbeit gemeinsam betrachten.
- Weisungsrechte, Arbeitsorganisation und unternehmerisches Risiko dokumentieren.
- Den Selbstcheck nur als erste Orientierung verstehen.
- Bei Zweifeln eine verbindliche Klärung veranlassen.
